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   OVG Niedersachsen, 26.09.2003 - 13 LA 365/03   

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https://dejure.org/2003,26593
OVG Niedersachsen, 26.09.2003 - 13 LA 365/03 (https://dejure.org/2003,26593)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2003 - 13 LA 365/03 (https://dejure.org/2003,26593)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2003 - 13 LA 365/03 (https://dejure.org/2003,26593)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2003 - 13 LA 365/03
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass das Erfordernis des "unverzüglichen" Widerrufs der Asylanerkennung i.S. v. § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ausschließlich im öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Beseitigung der dem Ausländer nicht mehr zustehenden Rechtsposition besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997 S. 741).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass die Verpflichtung, den Widerruf unverzüglich auszusprechen, ausschließlich im öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Beseitigung der dem Ausländer nicht mehr zustehenden Rechtsposition besteht (Beschl. v. 27.6.1997 - 9 B 280/97 - , NVwZ-RR 1997 S. 741).

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2003 - 13 LA 365/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Jahresfrist frühestens mit der Anhörung zu laufen beginnen würde, wenn sie beim Widerruf nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zu berücksichtigen sein sollte (Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 15/02 -).
  • VG Braunschweig, 17.02.2005 - 6 A 524/04

    Widerruf der Festellung zum Bestehen eines Abschiebeverbots; Gefahr einer

    Ob der Widerruf nach Eintritt erheblicher Veränderungen "unverzüglich" erfolgt, braucht im Widerrufsrechtsstreit nicht beurteilt zu werden, da diese Verpflichtung ausschließlich im öffentlichen Interesse besteht und subjektive Rechte der vom Widerruf Betroffenen insoweit nicht verletzt sein können (BVerwG, Beschl. vom 27.06.1997, NVwZ-RR 1997, 741; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.01.97 -1 L 3062/96 - Beschl. vom 26.09.2003 - 13 LA 365/03 - Hamburgisches OVG, Beschl. vom 30.09.1997 - Bf IV 49/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.05.1996 -19 A 1770196.A - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.11.1996, VBlBW 1997, 151; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 20.01.2000, InfAuslR 2000, 468; a.A. VG Frankfurt/M. Urt. vom 20.03.2000, InfAuslR 2000, 469; VG Stuttgart, Urt. vom 07.01.2003, AuAS 2003, 82).
  • VG Braunschweig, 12.11.2004 - 6 A 77/04

    Albaner; Asylanerkennung; erheblich geändert; Familienasyl; Jahresfrist; Kosovo;

    Ob der Widerruf nach Eintritt erheblicher Veränderungen "unverzüglich" erfolgt, braucht im Widerrufsrechtsstreit nicht beurteilt zu werden, da diese Verpflichtung ausschließlich im öffentlichen Interesse steht und subjektive Rechte der vom Widerruf Betroffenen insoweit nicht bestehen können (BVerwG, Beschl. vom 27.06.1997, NVwZ-RR 1997, 741; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.01.97 -1 L 3062/96 - Beschl. vom 26.09.2003 - 13 LA 365/03 - Hamburgisches OVG, Beschl. vom 30.09.1997 - Bf IV 49/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 13.05.1996 -19 A 1770196.A - VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 27.11.1996, VBlBW 1997, 151; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 20.01.2000, InfAuslR 2000, 468; a.A. VG Frankfurt/M. Urt. vom 20.03.2000, InfAuslR 2000, 469; VG Stuttgart, Urt. vom 07.01.2003, AuAS 2003, 82).
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